"Daheim. Aber nicht allein."
Ambulant betreutes Einzelwohnen für Suchtkranke und Suchtkranke mit Doppeldiagnose ist ein niedrigschwelliges Hilfsangebot für Menschen,
- die seit langem an einer Abhängigkeitserkrankung leiden
- die bereits mehrere Therapieformen ohne bleibenden Erfolg durchlaufen haben oder zu solchen Behandlungen keine Bereitschaft zeigen
- die nach stationären Aufenthalten suchtmittelfrei sind und ihre Abstinenz auch im Alltag wahren wollen
- bei denen sich Phasen von Abstinenz und Rückfällen wiederholen
- für die Abstinenz kein realistisches Ziel mehr ist und die nach Wegen suchen, dennoch ein menschenwürdiges Leben zu führen
- die aufgrund ihrer Erkrankung erhebliche körperliche sowie soziale Nachteile erfahren haben und ohne Unterstützung dauerhaft untergebracht werden müssten
Unsere Unterstützung erhalten Sie in Form von:
- Hausbesuchen
- telefonischen Kontakten
- Einzel- sowie Gruppengesprächen
- diversen Begleitungen
Konkrete Hilfen sind zum Beispiel:
- Anleitung zur selbständigen Haushaltsführung und Grundversorgung
- Unterstützung bei der Regelung von Behördenangelegenheiten
- Vermittlung in weiterführende Einrichtungen
- Veranlassung notwendiger medizinischer Versorgung
- Begleitung in Rückfall- und anderen Krisensituationen
- Anregung zur Tagesstrukturierung und sinnvollen Freizeitgestaltung
- Hilfen bei Aufnahme und Ausbau von sozialen Kontakten
- Hilfen zur Abstinenzmotivierung, Unterstützung bei der Wahrung der Abstinenz
- Förderung von Antrieb und Motivation
Kosten:
Die Finanzierung erfolgt in der Regel über den Bezirk Oberbayern. In Einzelfällen kann es zu einer Zuzahlung für den Leistungsempfänger bzw. dessen unterhaltspflichtige Angehörige kommen. Wir sind jedoch gerne dazu bereit, diese Frage mit Ihnen im Vorfeld abzuklären.
Voraussetzungen für das betreute Einzelwohnen:
- eigene Wohnadresse im Landkreis
- Abhängigkeitserkrankung
- Verabredungsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
- aktuelles fachärztliches Attest
- Antragstellung im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß SGB XII
Was wir nicht übernehmen
- wir führen keine gesetzlichen Betreuungen
- wir stellen keinen Wohnraum zur Verfügung