"Daheim. Aber nicht allein."
Ambulant betreutes Einzelwohnen für Suchtkranke und Suchtkranke mit Doppeldiagnose ist ein niedrigschwelliges Hilfsangebot für Menschen,
- die seit langem an einer Abhängigkeitserkrankung leiden
- die bereits mehrere Therapieformen ohne bleibenden Erfolg durchlaufen haben oder zu solchen Behandlungen keine Bereitschaft zeigen
- die nach stationären Aufenthalten suchtmittelfrei sind und ihre Abstinenz auch im Alltag wahren wollen
- bei denen sich Phasen von Abstinenz und Rückfällen wiederholen
- für die Abstinenz kein realistisches Ziel mehr ist und die nach Wegen suchen, dennoch ein menschenwürdiges Leben zu führen
Unsere Unterstützung erhalten Sie in Form von:
- Hausbesuchen
- telefonischen Kontakten
- Einzel- sowie Gruppengesprächen
- diversen Begleitungen
Konkrete Hilfen sind zum Beispiel:
- Anleitung zur selbständigen Haushaltsführung und Grundversorgung
- Unterstützung bei der Regelung von Behördenangelegenheiten
- Vermittlung in weiterführende Einrichtungen
- Veranlassung notwendiger medizinischer Versorgung
- Begleitung in Rückfall- und anderen Krisensituationen
- Anregung zur Tagesstrukturierung und sinnvollen Freizeitgestaltung
- Hilfen bei Aufnahme und Ausbau von sozialen Kontakten
- Hilfen zur Abstinenzmotivierung, Unterstützung bei der Wahrung der Abstinenz
- Förderung von Antrieb und Motivation
Kosten:
Die Finanzierung erfolgt in der Regel über den Bezirk Oberbayern.
Voraussetzungen für das betreute Einzelwohnen:
- eigene Wohnadresse im Landkreis
- Abhängigkeitserkrankung
- Verabredungsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
- Antragstellung gemäß Bundesteilhabegesetz
Was wir nicht übernehmen
- wir führen keine gesetzlichen Betreuungen
- wir stellen keinen Wohnraum zur Verfügung