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Junge Frau im Gespräch mit Therapeutin | © sturti - Getty Images

Psychosoziale Begleitung Substituierter

Psychosoziale Begleitung Substituierter

Unter diesem Begriff wird die Versorgung opiatabhängiger Patienten mit einem Opiatersatz-stoff verstanden. Die Vergabe erfolgt durch einen Arzt, der über eine einschlägige suchtmedizinische Qualifikation verfügt. Unter Einhaltung bestimmter Bedingungen (Konsiliarverfahren) kann diese Behandlung auch der Hausarzt übernehmen. Darüber hinaus wird der Patient durch einen Suchtberater psychosozial begleitet. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen eindeutig einen günstigeren Verlauf der Substitutionsbehandlung durch diese gesetzlich vorgeschriebene Kombination.

Psychosoziale Begleitung bedeutet unterstützende, beratende und begleitende Hilfen bei der Bewältigung von Problemen, die mit der Abhängigkeitserkrankung im Zusammenhang stehen. Dieser Problemkreis umfasst unter anderem oft gesundheitliche Beeinträchtigungen, Schwierigkeiten mit Behörden und Justiz, drohender Arbeitsplatz- oder Wohnungsverlust, aber auch Probleme im Bereich der Partnerschaft oder Erziehung.

Im Rahmen der psychosozialen Begleitung werden Schritte für einen strukturierten Alltag, eine Substitution ohne Beikonsum und eine drogenfreie Zukunft erarbeitet. Hierzu gehört im Bedarfsfall auch die Therapievermittlung.

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Isidor Granegger

Dipl. Soz. Päd. (FH) Fachambulanz für Suchterkrankungen im Berchtesgadener Land